Virtuelle Hochschule Bayern

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Informationen für Lehrende

Ausschreibungsverfahren

Das mehrstufige Ausschreibungsverfahren der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb):

     
  1. Am Anfang des Verfahrens stehen Bedarfsanmeldungen, mit denen jeweils wenigstens zwei Trägerhochschulen ein internetgestütztes Lehrangebot definieren, das sie als Pflicht- oder Wahlpflichtbestandteil eines ihrer Studiengänge verbindlich einsetzen wollen und das für sie zu einer quantifizierbaren Entlastung der Präsenzlehre führt. Für jede Bedarfsanmeldung tritt jeweils eine Trägerhochschule als Konsortialführer auf (weitere Infos).

  2. Unter den fristgerecht eingegangenen Bedarfsanmeldungen trifft das Präsidium gestützt auf Empfehlungen der Programmkommission eine Auswahl derjenigen Vorhaben, die zur Förderung in Betracht kommen. Bevorzugt werden Vorschläge, die aufgrund ihrer verbindlichen Verankerung in den Curricula von Studiengängen/-modulen an möglichst vielen Trägerhochschulen von einem großen Kreis von Studierenden in Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengängen genutzt werden, oder solche Vorschläge, die die Einrichtung neuer Studiengänge (auch mit ggf. geringeren Teilnehmerzahlen) ermöglichen, da sie den Bedarf an hierfür bereitzustellenden Präsenzangeboten verringern. In dem betreffenden Studiengang/-modul darf an den antragstellenden Hochschulen kein paralleles gleichartiges Präsenzangebot vorhanden oder vorgesehen sein.Die neuen netzgestützten Lehrangebote müssen über den Kreis der antragstellenden Hochschulen hinaus generell allen Studierenden aller Trägerhochschulen offenstehen.

  3. Zu den grundsätzlich angenommenen Bedarfsanmeldungen wird von dem jeweiligen Konsortium eine Aufgabenbeschreibung erarbeitet, die als Grundlage für Ausschreibung und Gebotsabgabe dient (weitere Infos).

  4. Die Aufgabenbeschreibungen sind die Grundlage für die Ausschreibung. Alternativ zur Neuerstellung eines Kurses kann mit Einverständnis des Konsortiums ein bestehendes netzgestütztes Lehrangebot in Lizenz für die vhb erworben werden. Die vhb bevorzugt Vorschläge mit einem Umfang von zwei Semester-Wochenstunden bzw. dem entsprechenden ECTS-Wert. Für solche Kurse werden bis zu 40.000 € zur Verfügung gestellt. Kurse mit einem Äquivalent von drei SWS können mit bis zu 50.000 €, Kurse im Umfang von vier SWS mit bis zu 60.000 € gefördert werden. Für die Förderung der Kursdurchführung (tutorielle Betreuung der Teilnehmer) gelten die jeweiligen Bestimmungen der vhb. Für die Anrechnung auf das Lehrdeputat gilt § 3, Abs. 9 der Verordnung über die Lehrverpflichtung:
    "Die Erstellung und Betreuung von Multimedia-Angeboten kann in einem dem Zeitaufwand entsprechenden Umfang auf die Lehrverpflichtung angerechnet werden, jedoch höchstens bis 25 v.H. der festgelegten Lehrverpflichtung. Eine Lehrveranstaltungsstunde (Anrechnungsfaktor 1) entspricht drei Arbeitsstunden."
    Die Entscheidung über die Anrechnung trifft die Hochschule des Lehrenden.

  5. Kurse, deren Entwicklung oder Durchführung allein mit den von der vhb zur Verfügung gestellten Mitteln nicht gewährleistet werden kann, können dann gefördert werden, wenn die Hochschulen des Konsortiums sich verpflichten, den Differenzbetrag zu übernehmen.

  6. Gebote können auch von Mitgliedern eines Konsortiums abgegeben werden. In begründeten Fällen kann dieselbe Hochschule Konsortialführerschaft und Projektleitung übernehmen (weitere Infos).

8. Ausschreibung-2010: Ablauf

15.06.2010 Stichtag für die Einreichung von Vorschlägen (Bedarfsanmeldungen) seitens der Trägerhochschulen
30.06.2010 Bekanntgabe der zu fördernden Vorschläge
31.07.2010 Abgabe der Aufgabenbeschreibungen der zu erstellenden Lehrangebote
15.09.2010 Stichtag für die Abgabe von Geboten
  Lehrangebote mit Ersteinsatz zum WS 2011/12
bis 31.08.2011 Fertigstellung der Lehrangebote (einschließlich der Endabnahme durch die Konsortialpartner)
  Lehrangebote mit Ersteinsatz zum SS 2012
bis 28.02.2012 Fertigstellung der Lehrangebote (einschließlich der Endabnahme durch die Konsortialpartner)