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Ist eine Rückmeldung erforderlich und wie läuft diese ab?
In der Zeit vom 01.03. bis 31.03. und vom 15.09. bis 15.10. ist jeweils eine Rückmeldung für das Folgesemester erforderlich. Ist Ihre Hochschule noch nicht über einer Schnittstelle zur elektronischen Authentifizierung an die vhb angebunden, so haben Sie bis zum Ablauf des Rückmeldezeitraums zunächst auch im Folgesemester Zugriff auf das Portal der vhb - mit allen Funktionalitäten. So haben Sie Zeit, die Rückmeldeunterlagen per Post zu übermitteln. Als Studierender einer Hochschule mit elektronischer Authentifizierung hingegen müssten Sie unmittelbar eine neue Authentifizierung vornehmen.
Rückmeldung von Nutzern, die reguläre Studierende unserer vhb-Trägerhochschulenim Sinne von Art. 42 Abs. 2 Satz 2 Bayer. Hochschulgesetz sind:
Den "Rückmeldeantrag" finden Sie nach dem Login unter www.vhb.org über die Funktion "Nachweis der Nutzungsberechtigung" im Bereich "Mein Account" oder durch klick auf den "Status" in der grünen Statuszeile Ihres persönlichen Desktops. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben auf dem Datenkontrollblatt und korrigieren Sie diese ggf. über das ebenfalls im Menü "Mein Account" hinterlegte Untermenü "persönliche Daten" (siehe auch: "Änderung meiner persönlichen Daten") und rufen Sie im Anschluss den Menüpunkt "Nachweis der Nutzungsberechtigung" erneut auf. Anschließend drucken Sie das Formular bitte aus und senden es unterschrieben, zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung für das Rückmeldesemester per Post an die vhb.
Unmittelbar nach Eingang der Unterlagen schalten wir Ihren Account für das Weiterstudium frei.
Versäumen Sie es einmal, innerhalb des Rückmeldezeitraums die Rückmeldung vorzunehmen, wird Ihr Zugang lediglich vorübergehend gesperrt. Wir reaktivieren Ihren Account in diesem Fall unmittelbar nach erfolgter Rückmeldung. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir mit der Sperrung auch die Kurs-Teilnehmerlisten um die Teilnehmer bereinigen müssen, die bereits eine Kursbelegung, jedoch noch keine Rückmeldung vorgenommen haben. Nur so erhalten andere Nutzer, die Ihre Teilnahmeberechtigung durch fristgerechte Einsendung der Rückmeldeunterlagen bereits nachgewiesen haben, die Chance auf eine Kursteilnahme.
Falls Sie sich - aus welchen Gründen auch immer - einmal nicht in den genannten Zeiträumen rückmelden konnten und Ihr Account mit Ablauf des Rückmeldezeitraums vorübergehend gesperrt wurde, werden Sie beim nächsten Login-Versuch unmittelbar auf das Formular zum "Nachweis der Nutzungsberechtigung" weitergeleitet.
Hinweis für Nutzer, deren Heimathochschulen bereits an der papierlosen Rückmeldung mittels elektronischer Authentifzierung teilnehmen:
Sie werden beim Aufruf der Funktion "Nachweis der Nutzungsberechtigung" im Bereich "Mein Account" zur reinen Online-Rückmeldefunktionalität weitergeleitet. Das entsprechende Semester (= immer das aktuell an der vhb laufende Semester) wird Ihnen vorgeblendet. Akzeptieren Sie zunächst die Benutzungsordnung der vhb und wählen Sie dann "elektronisch nachweisen" aus. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm und Sie werden zum Zwecke der Authentifizierung auf eine Webseite Ihrer Hochschule weitergeleitet. Dort benötigen Sie für die elektronische Authentifizierung eine gültige Intranetkennung Ihrer Hochschule (z. B. an der LMU -> Campus-LMU-Kennung, an der Uni Würzburg -> MUCK-Kennung usw.).Gelingt die Authentifizierung (entsprechende Hinweise erhalten Sie während des Authentifizierungsverfahrens), brauchen Sie keine Unterlagen mehr per Post an die vhb einzusenden. Scheitert die Authentifizierung (durch Falsch- bzw. Fake-Eingaben), so werden Sie zum papiergebundenen Verfahren zurück an die vhb weitergeleitet (s.o.). Die papierlose Rückmeldung ist jeweils nur für das aktuell an der vhb laufende Semester möglich. Die Umstellung auf das WS erfolgt an der vhb am 15.09., die Umstellung auf das SS am 01.03. eines jeden Jahres.
Eine Liste der Hochschulen, welche bereits über eine entsprechende Schnittstelle zur elektronischen Authentifzierung an die vhb angebunden sind, finden Sie hier.
Hinweis für Nutzer, die keine regulären Studierenden unserer vhb-Trägerhochschulen im Sinne von Art. 42 Abs. 2 Satz 2 Bayer. Hochschulgesetz sind:
Sobald Sie uns einmal Ihre vollständigen Registrierungsunterlagen eingesandt haben, ist lediglich semesterweise eine Online-Rückmeldung erforderlich.

