Studium

Die nachfolgenden FAQs beziehen sich nur auf das Kursprogramm CLASSIC vhb.

Zur Zeit bietet die vhb ausschließlich modular einzelne Kurse zur Ergänzung der Präsenzlehre an. Ein Voll- oder Aufbaustudium, also ein vollständiger Studiengang, kann über die vhb nicht absolviert werden.

Über die angebotenen Kurse gibt Ihnen unser Kursprogramm einen detaillierten Überblick.

Ständig befinden sich auch weitere neue Lehrangebote in der Entwicklung. Es lohnt sich also, regelmäßig – auch während des Semesters – im Kursprogramm der vhb nach interessanten Veranstaltungen zu suchen.

Grundsätzlich sind die vhb-Kurse so organisiert, dass die Kursteilnahme – mit Ausnahme der Teilnahme an Prüfungen – in aller Regel ausschließlich über das Internet, also ohne persönliches Erscheinen an einer Hochschule möglich ist. Da jedoch die einzelnen Kurse von den jeweiligen Anbietern gestaltet und verantwortet werden, legen diese auch die Voraussetzungen und Abläufe fest. Informationen über den Ablauf der Kurse entnehmen Sie bitte der Beschreibung im ausführlichen Kursdatenblatt oder den Hinweisen auf den Webseiten der Anbieter.

Aus Sicht der vhb können Sie – interdisziplinär und nach Belieben (auch nur zur Wissenserweiterung/Nachbereitung von Präsenzlehre) – prinzipiell alle vhb-Kurse nutzen, solange Sie die im jeweiligen Kurs geforderten Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 

Ein von der vhb gesetztes Limit für Kursbelegungen gibt es dabei nicht. 

Welches Lernpensum Sie sich zumuten, liegt in Ihrer alleinigen Entscheidung. Es wäre allerdings nicht sehr fair, Plätze in kapazitätsbeschränkten Kursen zu belegen, ohne ernsthafte Absicht, diese auch zu nutzen. Andere Nutzer, die so evtl. keinen Platz in einem ausgebuchten Kurs mehr erhalten, wären möglicherweise für ihr Studium dringend auf einen Platz angewiesen. Ein verantwortungsvoller Umgang sollte hier die Devise sein.

Kursverantwortliche behalten sich durchaus vor, Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer bei nicht regelmäßiger Teilnahme vom Kurs auszuschließen. Siehe hierzu auch  "Bringt die Kursbelegung oder Prüfungsanmeldung an der vhb irgendwelche Verpflichtungen mit sich?".

Auch der Umstand, dass Ihre Hochschule einen bestimmten vhb-Kurs nicht anerkennt, soll Sie nicht daran hindern, diesen zu belegen. 

Beginn und Dauer der Kurse (die Kurslaufzeit) können Sie im Kursprogramm dem ausführlichen Kursdatenblatt zu einem jeden Kurs entnehmen. In der Regel orientiert sich beides an den Semesterzeiten der Hochschulen, denn es handelt sich bei unseren Angeboten um betreute Lehrangebote, zu denen auch eine Prüfung abgelegt werden kann.

Gesamtüberblick

Zum Gesamt-Kursprogramm eines Semesters gelangen Sie, wenn Sie im linken Bereich des Kursprogramms oder nach dem Login im linken Bereich Ihres persönlichen Desktops das entsprechende Kursprogramm-Semester wählen.
Das Kursprogramm wird dann in drei Ebenen gegliedert angezeigt:

1. Ebene = Fächergruppe
2. Ebene = Teilgebiet
3. Ebene = konkreter Kurs

Wenn Sie also bereits wissen, in welcher Fächergruppe Ihr Kurs angeboten wird und welchem Teilgebiet er zugehört, können Sie sich den "Umweg" über die "Kurssuche" sparen.

Auf welcher Ebene des Kursprogramms Sie sich auch immer befinden, es werden Ihnen im Mittelteil des Bildschirms immer auch sofort alle Kurse angezeigt, die zur jeweiligen Auswahl existieren.

Suche nach Suchkriterien ("Kurssuche")

Eine erweiterte Suchmöglichkeit bietet Ihnen unsere "Kurssuche", die Sie im gelb dargestellten Bereich "Kursprogramm" unseres Webauftritts sowohl auf der Startseite als auch in der entsprechenden Rubrik finden. Auch im Login-Modus (grün dargestellter Bereich) finden Sie die "Kurssuche" in Ihrem persönlichen Desktop am rechten Bildschirmrand, soweit Sie nicht bereits ein ausführliches Kursdatenblatt eines Kurses aufgerufen haben.

Als Suchfunktion steht Ihnen innerhalb der Kurssuche auch eine "Schlagwortsuche" als Freitextsuche zur Verfügung. Als Suchergebnis werden im mittleren Bereich des Bildschirms die Angebote angezeigt, welche die von Ihnen ausgewählten Suchkriterien erfüllen.

Einen Gesamtüberblick über die angebotenen Lehrveranstaltungen eines Semesters erhalten Sie, wenn Sie bei der Kurssuche keine Einschränkungen vornehmen.

Beachten Sie bitte immer, dass das Semester korrekt eingestellt ist, bevor Sie die Suche ausführen.

Ausführliches Kursdatenblatt

Durch einen Klick auf einen Kurstitel werden Ihnen im mittleren und rechten Bildschirmbereich alle verfügbaren Informationen zu diesem Angebot angezeigt (ausführliches Kursdatenblatt/Kursdetails).

Im Kursdatenblatt finden Sie direkt unterhalb des Buttons "Kursdemo" die Unterrubriken

  • Inhalt
  • Nutzung
  • Verantwortlich
  • Prüfung
  • Erforderliche Technik
  • Nutzungsbedingungen.

In der Rubrik "Verantwortlich" finden Sie den E-Mail-Kontakt zu den Kursbetreuern, in der Rubrik "Prüfung" alle Informationen zu der den Kurs abschließenden Prüfung bzw. zur Zertifizierung.

Bitte beachten Sie, dass voreingestellt zunächst nur die Unterrubrik "Inhalt" angezeigt wird. Sie müssen also ggf. weitere Unterrubriken gezielt aufrufen. Über die Rubrik "alles anzeigen" können Sie sich sämtliche Kursdetails über alle Unterrubriken anzeigen lassen.

Diese detaillierten "Kursdaten" können über eine Druckfunktion am unteren Ende des Kursdatenblattes auch ausgedruckt werden.

Über den persönlichen Desktop haben Sie Einblick in die über Sie an der vhb gespeicherten Daten. Hier finden Sie in den Bereichen "Meine Kurse" und "Meine Kurshistorie" Informationen zu Ihrem "Studienverlauf" an der vhb, können im Bereich "Mein Account" Ihr Passwort/Ihre persönliche Frage-/Antwortkombination ändern, können bestimmte Änderungen an Ihren Stammdaten selbst vornehmen, können über die "Kursverwaltung" eines jeden Kurses aus Ihrem Studienverlauf evtl. vom Anbieter eingetragene Prüfungsleistungen/-ergebnisse abrufen und vieles mehr.

Voraussetzung für eine Nutzung von Kursen ist semesterweise

a) der Nachweis der Nutzungsberechtigung durch die Registrierung bzw. Rückmeldung an der vhb

und

b) die Kursbelegung.

Die Kursbelegung ist nach Rückmeldung für das Folgesemester bei erneutem Nutzungswunsch zu erneuern. Dies gilt auch dann, wenn im Folgesemester nur noch eine Prüfung nachgeholt werden soll. Entgeltpflichtige Nutzende beachten bitte, dass bei erneuter Kursbelegung in einem Folgesemester erneut ein Entgelt fällig wird.

Um eine Lehrveranstaltung belegen zu können, müssen Sie an der vhb registriert und eingeloggt sein. Nutzen Sie dazu das Login im oberen gelb unterlegten Bereich des CLASSIC vhb Kursportals (kurse.vhb.org). Wenn Sie eingeloggt sind und noch keine Belegung vorgenommen haben, ist auf der daraufhin erscheinenden Seite der Bereich "Meine Kurse" Ihres "persönlichen Desktops" noch leer.

Wählen Sie nun einen Sie interessierenden Kurs aus (s.a. Hinweise zum Umgang mit dem Kurs-Programm). Entgeltpflichtige Nutzende können eine Kursbelegung erst vornehmen, sobald ihre Registrierungsunterlagen auf dem Postweg bei der vhb eingegangen sind.

Durch einen Klick auf den Kurstitel eines im Mittelteil Ihres persönlichen Desktops erscheinenden Kurses werden Ihnen im rechten Bereich alle Kursdetails (wichtige Daten und Termine) und im Mittelteil alle übrigen Informationen zu diesem Angebot angezeigt (ausführliches Kursdatenblatt).

In einem gelb unterlegten Bereich direkt unterhalb des Kurstitels sehen Sie, ob das Angebot noch belegbar ist. Klicken Sie für die Kursanmeldung auf den grün unterlegten Anmeldebutton in diesem gelb unterlegten Bereich. Künftig erscheint der so belegte Kurs in der Rubrik "Meine Kurse" Ihres "persönlichen Desktops".

Lesen Sie unbedingt auch, wie Sie zum Kurs/zum Lehrmaterial gelangen.

Voraussetzung für den Zugang zum Kurs/zum Lehrmaterial ist zunächst die Registrierung/Rückmeldung für das entsprechende Semester an der vhb und die entsprechende Kursanmeldung auf dem vhb-Portal. Kurse, zu denen Sie sich angemeldet haben, finden Sie im Bereich „Meine Kurse“.

Wenn Sie in diesem Bereich auf einen Kurstitel der dort gespeicherten Kurse klicken, öffnet sich das Kursverwaltungsmenü, in dem Sie weitere Aktionen tätigen können (z. B. Prüfungsanmeldung, Kurslogin, Kursabmeldung usw.).

Während der „Kursbearbeitung/Kurslaufzeit“ finden Sie außerdem im Bereich „Meine Kurse“ direkt neben dem Kurstitel auch einen Button „zum Kurs“.

Klicken Sie auf diesen Button, um zum Kurs zu gelangen.

In vielen Kursen werden Sie bereits im Rahmen eines single sign on in den Kurs durchgeleitet, ohne dass die Eingabe von Kurszugangsdaten erforderlich wird. In bereits vollständig shibbolisierten Kursen werden Sie - falls aktuelle keine Shibboleth Session existiert - zunächst automatisch an Ihre Heimateinrichtung weitergeleitet, um hier eine neue Shibboleth Session zu initiieren.

Bei Kursen mit separatem Kurslogin wird Ihnen eine Zwischenseite mit von der vhb vorgeschlagenen Kurszugangsdaten angezeigt. In einigen wenigen Fällen wird eine separate Registrierung auf dem Learningmanagementsystem erforderlich oder die Kursverantwortlichen lassen Ihnen separate Kurszugangsdaten per Mail zukommen.

Übrigens wird Ihnen der Link „zum Kurs“ immer bis zum Ende des Semesters angezeigt (unabhängig von der Kurslaufzeit). So erhalten Sie, wenn der Kurs vom Kursanbieter nicht geschlossen wird, auch nach Kursende noch Zugriff auf die Kurse und können sich so z.B. für externe Prüfungen vorbereiten. Über das Semesterende hinaus ist ein Kurs allerdings nur dann zugänglich, wenn der/die Kursverantwortliche explizit über das Semesterende hinausgehende Kursbearbeitungszeiten/Kurslaufzeiten wählt.

Bei Problemen in Zusammenhang mit dem Kurszugang lesen Sie auch unsere Hinweise zu "Problemen beim Kurszugang".

 

Hinweis für Nutzende, die nicht reguläre Studierende unserer Trägerhochschulen sind, sondern sich als sonstige Nutzende ("andere Person") an der vhb registriert haben:

Beachten Sie bitte, dass der Kurszugang für Sie erst freigeschalten werden kann, sobald der vhb die Anzeige Ihres Zahlungseingangs vorliegt.

Für das Kurslogin via Shibboleth verwenden Sie bitte die Zugangsdaten, die Sie auch für das Login am vhb-Portal verwenden.

Fehlermeldung bei Shibboleth geschützten Kursen:

Falls Sie bei shibboleth-geschützten Kursen eine Fehlermeldung "vhb Anmeldedienst - Zugang verweigert" erhalten, drücken Sie im vhb-Kursprogramm auf Ihren Status OFFEN und führen Sie die elektronische Authentifizierung am vhb-Portal durch.

Ablauf bezüglich der Freischaltung Ihres Kurszugangs:

Die vhb tritt nur als Vermittler des virtuellen Lehrangebots ihrer Trägerhochschulen auf. Sämtliche Kurse werden in der Verantwortung der Trägerhochschulen durchgeführt. Das Lehrmaterial liegt auf den Servern der Anbieter. Nach Ihrer Online-Anmeldung an der vhb erhält der Anbieter überhaupt erst Kenntnis von Ihrer Kursbelegung und muss ggf. auf dem lokalen Server die Zugänge erst noch einrichten bzw. Ihnen zusätzliche Informationen zukommen lassen. Die Freischaltung beim Kursanbieter kann durchaus 1 bis 3 Tage (und übers Wochenende oder über Feiertage unter Umständen auch schon einmal einen Tag länger) dauern. Manche Kursanbieter weisen im Kursprogramm der vhb oder auf der Kursstartseite explizit auf die Bearbeitungsdauer hin.

Sie haben sich möglicherweise erst sehr kurz vor dem Login-Versuch für den Kurs angemeldet. Bitte geben Sie dem Anbieter noch etwas Zeit.

 

Kurszugangsdaten/Kurslogin:

In bereits vollständig shibbolisierten Kursen werden Sie - falls aktuell keine Shibboleth Session existiert - zunächst automatisch an Ihre Heimateinrichtung weitergeleitet, um hier eine neue Shibboleth Session zu initiieren. Halten Sie hierzu Ihre Login-Daten für die zentralen IT-Dienste Ihrer Hochschule bereit.

Bei noch nicht shibbolisiert angebundenen Kursen werden Sie in den meisten Fällen - aus dem vhb-Portal heraus kommend durch Klick auf den grünen Button "zum Kurs" - im Rahmen eines single sign on in den Kurs durchgeleitet, ohne dass die Eingabe von Kurszugangsdaten erforderlich wird. Nur in Kursen, die weder shibbolisiert, noch über eine Weiterleitung an die vhb angebunden sind, werden noch separate Kurszugangsdaten benötigt (die hierfür von der vhb vorgeschlagenen Kurszugangsdaten finden Sie in Ihrem persönlichen Desktop, im Bereich "Meine Kurse" im Kursverwaltungsmenu der gebuchten Kurse über die Schaltfläche "Kurszugangsdaten". Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein, dass ein Kursanbieter eine dieser Lösungen einsetzt, so werden Sie über das individuelle Verfahren des Kurszugangs (z.B. Zusendung anbieterspezifischer Kurszugangsdaten durch die Kursanbieter oder gesonderte Anmeldung auf der Lernplattform) vom Kursanbieter durch Hinweise im Kursprogramm der vhb (ausführliches Kursdatenblatt) oder auf der Startseite der Lernplattform oder per Mail des Anbieters informiert.

 

Kurslauf-/-bearbeitungszeit:

Wenn darüber hinaus für den Kurs eine Kurslaufzeitfestgelegt ist, stehen die Kurszugänge erst mit Beginn der Kursbearbeitungszeit/Kurslaufzeit zur Verfügung. Der Button "zum Kurs" wie auch die Kurszugangsdaten werden Ihnen nur in Abhängigkeit von der Kurslauf-/-bearbeitungszeit im Kursverwaltungsmenu Ihres persönlichen Desktop im Bereich "Meine Kurse" angezeigt. Vor Kursbeginn macht ein Kurslogin schließlich auch wenig Sinn. Kurslauf-/-bearbeitungszeiten können Sie dem ausführlichen Kursdatenblatt entnehmen.

 

Allgemein/Weiteres Vorgehen:

Ganz allgemein beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

Sollte die hier gegebenen Hinweise nicht hilfreich sein und Ihr Zugang nicht innerhalb von 2 bis 3 Tagen nach Kursanmeldung/Authentifizierung/Beginn der Kurslaufzeit eingerichtet/funktionsfähig sein, werfen Sie bitte noch einen Blick auf die Hinweise/FAQ der Web-Seite des jeweiligen Kurses und wenden Sie sich bei noch offenen Fragen bitte an die dort oder im Kursprogramm genannte Kontaktadresse des Anbieters (s.a.  Kursdatenblatt Rubrik "Verantwortlich"). Sollten die Probleme dort nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden können, wenden Sie sich an die Studierendenkanzlei der vhb.

Anmerkung:

Eine weitere Besonderheit stellen die Internet-Kompetenz-Kurse dar. Bei diesen Kursen wird vom Anbieter die Kurszugangskennung erst erteilt, wenn die Nutzungsberechtigung an der vhb bereits durch elektronische Authentifizierung nachgewiesen wurde.

Falls Sie beurlaubt sind kann es ganz grundsätzlich Probleme bei Nutzung des Angebots der vhb geben. Zwar sind Sie, auch wenn Sie beurlaubt sind, Mitglied der Hochschule und Studierender mit allen Rechten und Pflichten (mit Ausnahme der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium) und gem. Art. 93 Abs. 3 BayHIG nur bedingt berechtigt Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen.

Sie bringen also unter Umständen Ihre Beurlaubung in Gefahr, wenn Sie während eines Urlaubssemesters Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen. Denn gem. Art. 93 Abs. 3 BayHIG können während der Beurlaubung Studienleistungen nicht erbracht und Prüfungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht abgelegt werden. Die Einschränkung des Art. 93 Abs. 3 BayHIG kann unter bestimmten Konstellationen auch Wirkung entfalten, wenn Sie die Studien- oder Prüfungsleistung durch Teilnahme an einem Studienangebot der vhb erbringen und sich die Leistungen an Ihrer Präsenzhochschule anrechnen lassen wollen (insbes. im Falle lokaler Prüfungen).

Generell zugelassen ist im Urlaubssemester die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen. Ebenso ist die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen bei einer Beurlaubung aufgrund der Inanspruchnahme von Schutzfristen entsprechend dem Mutterschutzgesetz, der Betreuung und Erziehung eines Kindes entsprechend dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz oder der Pflege eines nahen Angehörigen entsprechend dem Pflegezeitgesetz möglich.

Bitte klären Sie die Unbedenklichkeit und eventuelle Folgen unbedingt im Vorfeld mit dem Studierenden- und Prüfungsamt Ihrer Heimathochschule ab.

Zu jeder vhb-Veranstaltung wird auch eine Prüfung angeboten. Welcher Art der Leistungsnachweis ist, können Sie aus der Rubrik "Prüfung" des ausführlichen Kursdatenblatts ersehen.
Im ausführlichen Kursdatenblatt finden Sie auch Hinweise zu Prüfungsanmeldung, Prüfungstermin und -ort, Zertifizierung und sonstigen Prüfungsmodalitäten.

Hinweis für Nutzende, die nicht reguläre Studierende unserer Trägerhochschulen sind, sondern sich als sonstige Nutzende ("andere Person") an der vhb registriert haben:

Klären Sie bitte vor einer Anmeldung zu einem Lehrangebot die Teilnahmemöglichkeit an Prüfungen und Fragen hinsichtlich Art und Umfang der Zertifizierung (ob diese Ihren Erwartungen/Anforderungen entspricht).

Die vhb tritt zunächst einmal nur als Vermittler der über sie verbreiteten virtuellen Lehrangebote auf. Die Durchführung der Veranstaltungen wie auch der Prüfungen liegt in der Verantwortung der anbietenden Hochschule. Auswirkungen auf Ihr Studium haben hingegen vor allem die Regelungen und Gegebenheiten Ihrer eigenen Hochschule. Daher gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen.

Allgemein lässt sich Folgendes sagen:

Die Anmeldung zu einer vhb Lehrveranstaltung verpflichtet grundsätzlich zu nichts (auch nicht zur Prüfungsteilnahme). Sollte ausnahmsweise einmal eine Prüfungsanmeldung mit der Kursbelegung verbunden sein, so erfahren Sie dies aus der Kursbeschreibung. Natürlich müssen Sie aber, wenn Sie nach der Kursanmeldung am Kurs teilnehmen und diesen absolvieren wollen, auch gewisse Leistungen erbringen. Die Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Kursteilnahme werden dann im Einzelfall durch den jeweiligen Anbieter/Betreuer definiert.

Verpflichtungen können aber beispielsweise entstehen, wenn Sie Kurse der eigenen Hochschule (oder in Kooperation Ihrer Hochschule mit einer dritten Hochschule angebotene Kurse) über die vhb belegen. Vorrangig sind hier die Regelungen Ihrer eigenen Hochschule zu beachten. Gleiches gilt, wenn Ihre Hochschule vhb-Veranstaltungen als festen Bestandteil in das dortige Curriculum eingebaut hat, z. B. als allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach (AWPF) oder gar als Pflichtfach.

Die Nutzung von Angeboten der vhb kann studien- oder prüfungsrechtliche Konsequenzen an Ihrer Hochschule haben, so auf Freiversuchsregelungen, Fristen oder Urlaubssemester, genauer gesagt, wenn Sie Prüfungsleistungen ohne Erfolg erbringen (Anrechnung als "Freiversuch"), wenn die Anmeldung zu einem Wahlfach/Wahlpflichtfach an Ihrer Heimathochschule gleichzeitig die Prüfungsanmeldung zu diesem Fach darstellt oder wenn bei Nicht-Antritt der Prüfung kein rechtsfolgenloser Prüfungsrücktritt konstruiert werden kann (Bewertung der Prüfung als "nicht bestanden").

Sie können prüfungsrechtliche Regelungen Ihrer Hochschule nicht durch die Nutzung von Angeboten der vhb umgehen.

Erkundigen Sie sich hierzu frühzeitig - lieber einmal mehr, als zu wenig - in Ihrem Prüfungsamt.


Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zu Auswirkungen der Nutzung des Angebots der vhb in einem Urlaubssemester.

Welches Anmeldeverfahren zum Einsatz kommt, ersehen Sie dem Menu "Prüfung" des ausführlichen Kursdatenblattes (Rubrik "Anmeldeverfahren").

Ist eine Anmeldung über das "WWW" vorgesehen, finden Sie nähere Informationen dazu in der Rubrik "Online-Prüfungsan-/abmeldung". Ist dort vermerkt: "Online-Prüfungsanmeldung: ja", so ist eine Prüfungsanmeldung über das vhb-Portal erforderlich.

Die Prüfungsanmeldung selbst nehmen Sie in diesen Fällen in der "Kursverwaltung" des jeweiligen Kurses vor. Das Menü "Kursverwaltung" erreichen Sie, in dem Sie in Ihrem persönlichen Desktop auf den Kurstitel eines im Bereich "Meine Kurse" abgelegten Kurses klicken. Es klappen dadurch unterhalb des Kurstitels die Untermenüpunkte der "Kursverwaltung" auf.

Voraussetzung für eine Prüfungsanmeldung ist immer eine aktuelle Kursanmeldung und die bereits erfolgte Authentifizierung im laufenden Semester. Es genügt nicht, dass Sie bereits in einem Vorsemester einmal eine entsprechende Kursbelegung getätigt haben.

Lesen Sie wegen der möglichen Auswirkungen auf Ihr Präsenzstudium unbedingt auch 

- die Hinweise zu möglichen Auswirkungen einer Kurs- oder Prüfungsteilnahme auf Ihr Präsenzstudium

und

- die Hinweise zu Auswirkungen der Nutzung des Angebots der vhb in einem Urlaubssemester.


Hinweis für Nutzende, die nicht reguläre Studierende unserer Trägerhochschulen sind, sondern sich als sonstige Nutzende ("andere Person") an der vhb registriert haben:

Beachten Sie bitte die speziellen Hinweise in unseren FAQ.

Die Kursabmeldung erfolgt in der "Kursverwaltung" des jeweiligen Kurses. Das Menü "Kursverwaltung" erreichen Sie, in dem Sie in Ihrem persönlichen Desktop auf den Kurstitel eines im Bereich "Meine Kurse" abgelegten Kurses klicken.

In Abhängigkeit von den vorgegebenen Abmeldefristen erscheint bei Klick auf "vom Kurs abmelden" in der Mitte Ihres persönlichen Desktops noch ein Warnhinweis, zu dem wir Sie um nochmalige Bestätigung Ihres Abmeldewunsches bitten, bzw. ein Hinweis, dass und aus welchem Grund eine Kursabmeldung nicht möglich ist.

Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie auf Ihrem Bildschirm eine Quittung, die Rubrik "Meine Kurse" wird aktualisiert, die zuvor belegte Lehrveranstaltung erscheint künftig nicht mehr darin.

Hinweis für Nutzende, die nicht reguläre Studierende unserer Trägerhochschulen sind, sondern sich als sonstige Nutzende ("andere Person") an der vhb registriert haben:

Die Kursabmeldung löst keinen Rückzahlungsanspruch eines bereits gezahlten Nutzungsentgelts aus.

Wenn eine "Online-Prüfungsan-/abmeldung" zu einem Kurs vorgesehen ist und Sie sich bereits online zu einer Prüfung angemeldet haben, können Sie sich im Rahmen der vom Anbieter vorgegebenen Prüfungs-Abmelde-Fristen auch wieder online von der Prüfung abmelden.

Die Prüfungsabmeldung erfolgt in der "Kursverwaltung" des jeweiligen Kurses. Das Menü "Kursverwaltung" erreichen Sie, indem Sie in Ihrem persönlichen Desktop auf den Kurstitel eines im Bereich "Meine Kurse" abgelegten Kurses klicken.

In Abhängigkeit von den vorgegebenen Abmeldefristen erscheint bei Klick auf "von der Prüfung abmelden" in der Mitte Ihres persönlichen Desktops noch ein Warnhinweis, zu dem wir Sie um nochmalige Bestätigung Ihres Abmeldewunsches bitten, bzw. ein Hinweis, dass und aus welchem Grund eine Prüfungsabmeldung nicht möglich ist.

Meist schließt ein Kurs mit einer Hochschulprüfung im klassischen Sinn (Präsenzprüfung) ab. Persönliches Erscheinen ist dabei nach wie vor erforderlich. Die Leistungsnachweise und Prüfungen erbringen Sie in der Regel an der vhb-Trägerhochschule, die den Kurs anbietet.

Eine steigende Zahl Anbieter nimmt Prüfungen auch lokal vor Ort in Kooperation mit der jeweiligen Hochschule ab. Sollte dies in Ihrem Kurs noch nicht der Fall sein, so steht es Ihnen frei, im Benehmen zwischen Kursanbieter und Ihrer Fakultät an Ihrer Heimathochschule eine solche Vor-Ort-Prüfung anzubahnen. Gerade wenn mehrere Kursteilnehmer Ihrer Hochschule an einem Kurs teilnehmen, sollte sich Ihr Engagement auszahlen.

Online-Testate oder Einsendeklausuren werden vor allem in Kursen aus den noch nicht modularisierten Staatsexamensstudiengängen Medizin und Rechtswissenschaft angeboten. Schließlich geht es hier meist nicht um "echte Prüfungen", sondern eher um die Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen, Probeklausuren bzw. Wissensstandstests. 

In den anderen Fächergruppen sind Online-Prüfungen eher die Ausnahme.

Informationen darüber, wo und wie Sie einen Leistungsnachweis im jeweiligen Fach ablegen können, finden Sie im ausführlichen Kursdatenblatt.

Angaben zur Art und den Modalitäten der Zertifizierung stellt der Kursanbieter zu jedem Kurs in das Kursprogramm der vhb ein. Die entsprechenden Informationen finden Sie im ausführlichen Kursdatenblatt in der Rubrik "Prüfung".

Ob eine Studienleistung, die in einem Lehrangebot erbracht wurde, das über die vhb verbreitet wird, letztlich auch an Ihrer Hochschule angerechnet oder in Ihrem Hochschulabschlusszeugnis/Transcript of records ausgewiesen werden kann, entscheidet Ihre Heimathochschule.

Darüber, ob und wie Ihnen vhb-Kurse anerkannt/angerechnet werden, entscheidet allein Ihre Stammhochschule im Rahmen des Art. 86 Bayer. Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG). Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Belegung eines Kurses beim Prüfungsamt Ihrer Stammhochschule über das Anerkennungs-/Anrechnungsverfahren. Dort hilft man Ihnen bei der Suche nach den zuständigen Ansprechpersonen/dem zuständigen Prüfungsorgan bestimmt gerne weiter.

Die vhb verfügt leider über keine validen Informationen zur Anerkennungssituation. Jede Änderung in Ihrem Studienplan macht letztlich eine neue Beurteilung der Anerkennbarkeit erforderlich.

Die über die vhb angebotenen Lehrveranstaltungen werden nicht pauschal von allen an der vhb beteiligten Präsenz-Hochschulen anerkannt. Über die Anerkennung entscheiden vielmehr die Prüfungsgremien jeder einzelnen Hochschule im Rahmen des Art. 63 Bayer. Hochschulgesetz (BayHSchG).

SWS*- und ECTS**-Angaben im Kursprogramm der vhb beziehen sich auf die Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs der anbietenden Hochschule, in der das konkrete Lehrangebot verankert ist. Bei Anrechnung einer vhb-Studien- und Prüfungsleistung an Ihrer Hochschule wird hier im Einzelfall eine Umrechnung nötig werden.

Bitte bemühen Sie sich daher frühzeitig, möglichst schon vor Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung, an Ihrer Stammhochschule um eine verbindliche Anerkennungsentscheidung. Ihr Prüfungsamt ist Ihnen dabei sicher gerne behilflich.

* SWS = Semesterwochenstunden
Beispiel: 2 SWS = 2 Stunden pro Woche über die Vorlesungszeit eines Semesters. Bei 15 Wochen Vorlesungszeit bedeuten 2 SWS ein Vorlesungsvolumen von 30 Stunden. Die Vorlesungszeit ist abhängig von Vorlesungszeiten der anbietenden Hochschule, die sich aus der je Angebot angegebenen Kurslaufzeit ersehen lassen.

** ECTS = European Credit Transfer System (weitere Infos zum European Credit Transfer System).