Virtuelle Hochschule Bayern

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15. Mai 2010 Jahre Virtuelle Hochschule Bayern

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Informationen für Studierende

FAQs für Studierende

Kann ich während eines Urlaubssemesters das Angebot der vhb nutzen?

Falls Sie beurlaubt sind, kann es durchaus Probleme bei Nutzung des Angebots der vhb geben. Zwar sind Sie, auch wenn Sie beurlaubt sind, Mitglied der Hochschule und Studierende/r mit allen Rechten und Pflichten (mit Ausnahme der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium), Art. 48 Abs. 2 Bayer. Hochschulgesetz, jedoch grundsätzlich nicht berechtigt, Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen.

Sie bringen also unter Umständen Ihre Beurlaubung in Gefahr, wenn Sie während eines Urlaubssemesters dennoch Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen. Denn gem. Art. 48 Abs. 3 BayHSchG können während der Beurlaubung Studien- oder Prüfungsleistungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht erbracht werden. Gleiches dürfte gelten, wenn Sie die Studien- oder Prüfungsleistung durch Teilnahme an einem Studienangebot der vhb erbringen und sich die Leistungen dann an Ihrer Präsenzhochschule anrechnen lassen wollen. Ausnahmsweise zugelassen ist im Urlaubssemester lediglich die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen. Darüberhinaus ist nur die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen einer Beurlaubung wegen Mutterschutz oder Erziehungsurlaubs zulässig.

Bitte klären Sie die Unbedenklichkeit und eventuelle Folgen bitte unbedingt im Vorfeld mit dem Studenten- und Prüfungsamt Ihrer Heimathochschule ab.