Virtuelle Hochschule Bayern

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15. Mai 2010 Jahre Virtuelle Hochschule Bayern

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Informationen für Studierende

FAQs für Studierende

Bringt die Kursbelegung oder Prüfungsanmeldung an der vhb irgendwelche Verpflichtungen mit sich?

Die vhb tritt zunächst einmal nur als Broker der über sie verbreiteten virtuellen Lehrangebote auf. Die Durchführung der Veranstaltungen wie auch der Prüfungen liegt in der Verantwortung der anbietenden Hochschule. Auswirkungen auf Ihr Studium haben hingegen vor allem die Regelungen und Gegebenheiten Ihrer eigenen Hochschule. Daher gibt es, wie Sie sich unschwer vorstellen können, die unterschiedlichsten Konstellationen.

Allgemein lässt sich Folgendes sagen:

Die Anmeldung zu einer vhb Lehrveranstaltung verpflichtet grundsätzlich zu nichts (auch nicht zur Prüfungsteilnahme). Natürlich müssen Sie aber, wenn Sie nach der Kursanmeldung am Kurs teilnehmen und diesen absolvieren wollen, auch gewisse Leistungen erbringen. Die Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Kursteilnahme werden dann im Einzelfall durch den jeweiligen Anbieter/Betreuer definiert.

Verpflichtungen können aber beispielsweise entstehen, wenn Sie Kurse der eigenen Hochschule (oder in Kooperation Ihrer Hochschule mit einer dritten Hochschule angebotene Kurse) über die vhb belegen. Hier sind vorrangig die Regelungen Ihrer eigenen Hochschule zu beachten. Gleiches gilt, wenn Ihre Hochschule vhb-Veranstaltungen als festen Bestandteil in das dortige Curriculum eingebaut hat, z. B. als allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach (AWPF) oder gar als Pflichtfach.

In solchen Einzelfällen kann das Studium an der vhb durchaus Auswirkungen auf Ihr Präsenzstudium haben, wenn Sie Prüfungsleistungen ohne Erfolg erbringen (Anrechnung auf "Freischuss" usw.) oder wenn die Anmeldung zum AWPF an Ihrer Heimathochschule gleichzeitig die Prüfungsanmeldung zu diesem Fach darstellt (weitergehende Verpflichtung) oder wenn bei Nicht-Antritt der Prüfung kein Fall des rechtsfolgenlosen Prüfungsrücktritts konstruiert werden kann ("fiktive Fünf").

Erkundigen Sie sich hierzu frühzeitig - lieber einmal mehr, als zu selten - in Ihrem Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zu Auswirkungen der Nutzung des Angebots der vhb in einem Urlaubssemester.