Erklärung zur Barrierefreiheit der digitalen Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb)

Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) ist bemüht, ihre Angebote im Einklang mit § 1 Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung gilt für folgende Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern:
•    Hauptwebseite der vhb
•    SMART vhb und OER@vhb (ohne die Inhalte, die von Lehrenden erstellt wurden)
•    Portalseite für das CLASSIC vhb-Kursprogramm (ohne die Inhalte, die von Lehrenden erstellt wurden)
•    OPEN vhb (ohne die Inhalte, die von Lehrenden erstellt wurden)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten der vhb stimmen zum Großteil mit der § 1 BayEGovV überein. Die nicht übereinstimmenden Inhalte oder Funktionen sind im Folgenden aufgelistet.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • Abseits der Hauptwebseite der vhb ist nicht zentral sichergestellt, dass überall ALT-Attribute für Bilder, Tabellen, Bedienelemente und Layout-Grafiken vorhanden sind.
  • Es fehlen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • Es können Fehler in der Überschriftenhierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
  • Nicht alle pdf-Dokumente sind barrierefrei zugänglich.
  • Es stehen nicht in allen eingebundenen Videos vollständige Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
  • Bei Text-Vergrößerung gehen Inhalte und Funktionalität teilweise verloren.
  • Zusätzliche Inhalte, die mittels Zeiger- oder Tastaturfokussierung eingeblendet werden, bleiben nicht immer bedienbar.
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet.
  • Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, ergänzen wir um eine Anfahrtsbeschreibung in Textform.

Begründung

Die Virtuelle Hochschule Bayern verfügt über einen umfangreichen Webauftritt. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung kann es vorkommen, dass manche Internetseiten (noch) nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Die technische Umsetzung der Barrierefreiheit wird sukzessive optimiert. Neuere PDF-Dokumente liegen grundsätzlich in barrierearmer Form vor. Bei vor dem 23. September 2018 erstellten PDF-Dokumenten kann es vorkommen, dass sie nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit entsprechen.

In einigen Fällen (insbesondere bei der Broschüre „Zahlen, Fakten, Angebote“) ist ein barrierefreies Format aufgrund der Komplexität von Grafiken und Tabellen derzeit nicht vorhanden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.09.2020 durch Selbstbewertung erstellt und zuletzt im Dezember 2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns als Nutzende Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Wenden Sie sich dazu an die Stabsstelle PR und Kommunikation der vhb.
Brief: Virtuelle Hochschule Bayern, PR und Kommunikation, Luitpoldstraße 5, 96052 Bamberg
Telefon: +49 951 863-3800
Telefax: +49 951 863-3805
E-Mail: kommunikation@vhb.org

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzenden, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Einrichtung
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Brief: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, St.-Martin-Straße 47, 81541 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de

Onlineantrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Webauftritt der bayerischen Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik