Dauer der Datenspeicherung

Wir versichern, Ihre personenbezogenen Daten nicht länger zu speichern, als es für den festgelegten Zweck der Verarbeitung notwendig ist. Viele Daten unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aus Beamten-, Handels-, Haushalts-, Personal-, Satzungs-, Steuer- oder Verwaltungsrecht. Die Löschung steht immer unter dem Vorbehalt der Archivrechts. Sollte es keine spezifischen Aufbewahrungsfristen geben, werden die Daten spätestens 30 Jahre nach Entstehung dem Archiv angeboten. Archivwürdige Daten übernimmt dieses, nicht archivwürdige Daten werden gelöscht. Nachstehend finden Sie für wiederkehrende Verarbeitungsvorgänge entsprechende Hinweise. Darüber hinaus beachten Sie bitte die Hinweise, die wir Ihnen bei der konkreten Verarbeitungstätigkeit geben.

Administration und Redaktion

Personalisierte Administrations- und Redaktionszugänge zu unserer Webseite werden nach Ausscheiden der betreffenden Person in der Verarbeitung beschränkt und regelmäßig auf eine Löschmöglichkeit hin geprüft.

Erfassung allgemeiner Informationen und Protokollierung

Diese bewahren wir in personenbezogener Form höchstens 14 Tage auf.

Kommunikation/Kontaktaufnahme

Post, E-Mails, Social Media-Beiträge und Nachrichten, die Sie uns nicht öffentlich übermittelt haben, werden in der Regel mit dem Schluss des Jahres des Empfangs alle zwei Jahre darauf geprüft, ob die Speicherung Ihrer Anfragen für Anschlussfragen noch erforderlich ist. Ihre Daten werden, wenn keine Erforderlichkeit mehr vorliegt, zunächst in der Verarbeitung beschränkt, noch gem. festgelegter Aufbewahrungspflichten aufbewahrt, ggf. an das Archiv abgegeben und danach gelöscht.