Informationen und Formulare zur Förderrunde 2025-I
Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung eines CLASSIC vhb- und OPEN vhb-Kurses
Unsere Trägerhochschulen haben wieder die Möglichkeit, jeweils im Verbund von wenigstens zwei Hochschulen ihren Bedarf an neuen Online-Lehrveranstaltungen anzumelden. Förderanträge für die Entwicklung von curricular verankerten Kursen (CLASSIC vhb) und/oder offenen Kursen (OPEN vhb) können auch papierlos eingereicht werden.
Termine
30.04.2025: Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen
15.07.2025: Bekanntgabe der angenommenen Förderanträge
01.09.2025: frühestmöglicher Projektstart
Fördersummen
Für die Entwicklung von Online-Lehrveranstaltungen stellt die vhb folgende Fördersummen zur Verfügung:
CLASSIC vhb-Kurse
im Umfang von:
• 1 SWS: bis zu 27.500 €
• 2 SWS: bis zu 55.000 €
• 3 SWS: bis zu 65.000 €
• 4 SWS: bis zu 75.000 €
In folgenden Fällen ist eine Aufstockung der Fördersumme bei der Entwicklung eines CLASSIC vhb-Kurses möglich:
• Einbeziehung eines Medienzentrums oder mediendidaktischen Zentrums: bis zu 10.000 €
• Entwicklung einer weiteren, zusätzlichen Sprachversion, insbesondere englischsprachig, zu einem deutschsprachigen CLASSIC vhb-Kurs: bis zu 15.000 €
• Parallele Entwicklung einer offenen Kursversion für den Bereich OPEN vhb zu einem CLASSIC vhb-Kurs: bis zu 15.000 €
Weitere Informationen zur Förderung von CLASSIC vhb-Kursen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Entwicklung von CLASSIC vhb-Kursen“.
OPEN vhb-Kurse
• Entwicklung eines OPEN vhb-Kurses: bis zu 37.000 € (abweichend 15.000 Euro bei Parallelentwicklung zu einem CLASSIC-vhb Kurs).
Weitere Informationen zur Förderung von OPEN vhb-Kurse entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Entwicklung von OPEN vhb-Kursen“.
Förderanträge papierlos einreichen
Die Unterschrift der Hochschulleitung der konsortialführenden Hochschule kann auch durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur geleistet werden. Es ist kein papiergebundener Antrag mit Original-Unterschrift erforderlich. Wenn Sie an Ihrer Hochschule bereits über die Möglichkeit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur verfügen, dürfen Sie Ihren Förderantrag gerne papierlos einreichen.
Wenn Sie einen papiergebundenen Antrag einreichen, kann zur Wahrung der Frist vorab ein Scan der unterschriebenen Dokumente eingereicht werden. Zum Stichtag müssen die unterschriebenen Förderanträge aller Konsortialhochschulen zumindest als Scans vorliegen. Die Unterschriften der beteiligten Hochschulen können in separaten Dokumenten erfolgen.