Die digitale Transformation in der Hochschullehre hat durch die Coronapandemie eine zusätzliche Dynamik erfahren, in deren Folge und durch den vielfältigen Einsatz sowie die Veröffentlichung von digitalen Lehr-/Lernmaterialien auch vermehrt urheberrechtliche Fragestellungen entstehen.
Im Zuge des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Anforderungen des digitalen Binnenmarktes vom Mai dieses Jahres wurden die §§ 60a bis 60h des Urheberrechtsgesetzes in unterschiedlichen Punkten verändert und auch eine Entfristung der originären Reform vorgenommen. Dies erfolgte gemäß der Umsetzung der DSM-Richtlinie (EU) 2019/790.
Um welche Änderungen und Entfristungen handelt es sich dabei konkret und wie wirken sich diese auf die Hochschullehre aus? Was bedeutet das für Lehrende bei der Erstellung und Verwendung von Lehr-/Lernmaterialien, aber auch für Hochschulen oder hochschulnahe Einrichtungen als Betreiber von Lernplattformen oder OER-Repositorien? Diesen und weiteren Fragen wollen wir uns ausgehend von einer theoretischen Betrachtung hin zu den konkreten Auswirkungen in der Hochschulpraxis durch drei Impulsvorträge annähern und anschließend mit allen Teilnehmenden diskutieren. Daher freuen wir uns auf Ihr reges Interesse und Ihre aktive Mitwirkung!
Anmeldung:
Für die Teilnahme ist eine Online-Anmeldung erforderlich.
