In den Kursen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) besteht für die Studierenden die Möglichkeit zur Prüfungsteilnahme. Damit stellt sich für die Studierenden die Frage, ob diese Leistungsnachweise auch im Rahmen ihres Studiums anerkannt sind.
Für die Vergabe von Fördermitteln für die Erstellung eines Lehrangebotes setzt die vhb die Bedingung, dass das Lehrangebot an mindestens zwei Trägerhochschulen anerkannt sein soll.
Die vhb verweist Studierende bei Fragen nach der Anerkennung grundsätzlich an das Prüfungsamt ihrer Heimathochschule und bittet sie darum, dort abzuklären, ob und in wie weit ihre vhb-Kursleistung anerkannt wird.


