Virtuelle Hochschule Bayern

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15. Mai 2010 Jahre Virtuelle Hochschule Bayern

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Informationen für Studierende

Kann ich auch an vhb-Kursen teilnehmen, wenn ich nicht als Student an einer bayerischen Hochschule eingeschrieben bin?

Wenn Sie kein Studierender (Definition siehe Art. 42 BayHSchG) an einer der vhb-Trägerhochschulen sind, aber dennoch an einem oder mehreren Kursen bei der vhb teilnehmen möchten, können Sie sich als "sonstiger Nutzer" mit dem Status "andere Person" an der vhb registrieren und entgeltpflichtig Kurse an der vhb belegen. Bitte senden Sie hierzu den unterschriebenen Ausdruck des Registrierungsformulars an die vhb ein. Die Einsendung einer Immatrikulationsbescheinigung ist für Sie nicht erforderlich.

Informieren Sie sich im Kursprogramm über die Lehrinhalte, Zulassungsvoraussetzungen, Fristen und Termine. Prüfen Sie vor einer Kursbelegung sorgfältig, ob Sie die im Kursdatenblatt genannten Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und über die dort genannten Vorkenntnisse verfügen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie evtl. vom Anbieter festgelegte Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen bzw. Vorkenntnisse erfüllen, nehmen Sie wegen der Teilnahmemöglichkeit zunächst unmittelbar mit dem Kursanbieter/Kursbetreuer Kontakt auf. Eine Kontaktadresse finden Sie ebenfalls im Kursdatenblatt.

Auch die Teilnahmemöglichkeit an Prüfungen und die Möglichkeiten der Zertifizierung (ob diese also Ihren Vorstellungen entspricht) klären Sie als sonstiger Nutzer bitte zunächst mit dem Anbieter.

Die vorherige Klärung dieser Fragen ist wichtig, da bereits mit der Kursbelegung das Entgelt fällig wird (beachten Sie dazu auch die Regelungen der Entgeltordnung der vhb, die Sie während der Online-Registrierung/Rückmeldung als Bestandteil der Benutzungsordnung anerkennen müssen). Sollten Sie mangels Erfüllung von Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen oder mangels geforderter Vorkenntnisse vom Kursanbieter/Kursbetreuer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits entrichteter Nutzungsentgelte.

Für die Nutzung des Angebots wird ein privatrechtliches Nutzungsentgelt gem. den Regelungen der Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung i.V.m. den Angaben im Kursdatenblatt eines jeden Kurses erhoben. Ist dort kein abweichender Betrag genannt, so erhebt die vhb ein Nutzungsentgelt in Höhe von 35 Euro je belegter Semesterwochenstunde (SWS). Die SWS-Anzahl entnehmen Sie den Angaben im Kursdatenblatt. Sie erhalten nach Kursbelegung eine Rechnung mit einem Buchungskennzeichen je belegtem Kurs. Sehen Sie sich dazu auch unser Berechnungsbeispiel an.